„Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!“
Lesen Sie den atrigaRATGEBER zum Thema.
Schuldner unbekannt verzogen: Und jetzt?
Der letzte atrigaRATGEBER befasste sich mit der Fragestellung, wann ein Anspruch aus einer Forderung verjährt und wie die Verjährung noch verhindert werden kann. Kommt der Gläubiger außergerichtlich nicht ans Ziel, bleibt nur die gerichtliche Geltendmachung, meist in Form eines Mahnbescheids oder aber auch der Klage.
Wie sieht es nun aus, wenn der Kunde nach Vertragsschluss und Erhalt der Ware oder Dienstleistung nicht mehr erreichbar ist, Rechnungen und Mahnungen als unzustellbar zurückkommen und auch sonstige Kontaktversuche, beispielsweise per E-Mail oder Telefon, unbeantwortet bleiben? Wie wirkt es sich auf die Verjährung aus, wenn der säumige Kunde unbekannt verzogen ist?
Im aktuellen atrigaRATGEBER berichten wir darüber, welche Möglichketen bestehen, wenn der Schuldner untergetaucht ist und zeigen gleichzeitig auf, wie ein aktuelles Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG Brandenburg) die Rechte der Gläubiger in solchen Fällen stärken kann.
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.
Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.