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Aufgepasst! Verjährung zum 31.12.2025
Alle Jahre wieder, pünktlich zum Jahresende, beschäftigen sich gerade Unternehmer mit der Verjährung: Welche Ansprüche drohen zu verjähren – und wie lässt sich das noch verhindern? Typischerweise verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2025 Ansprüche, die in 2022 entstanden sind (Regelverjährung). Wer Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat, sollte deshalb offene Posten zeitnah prüfen und rechtzeitig Maßnahmen planen. Dieser atrigaRATGEBER hilft bei der Einordnung, beim Handeln und zeigt drei besonders relevante Punkte auf, bei denen es heißt: Aufgepasst!
Erfahren Sie darüber mehr in diesem atrigaRATGEBER.

Peter Pigetzki ist qualifizierte Person nach § 12 Abs. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise.
Seit 2017 ist er Teamleader Debt Collection. Zudem ist er als Ausbildungsbeauftragter für die Betreuung der Auszubildenden zuständig.

Christina Türk ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise, die sie seit 2017 bei atriga einbringt.
Seit 2019 ist sie Teamleader der atriga im Bereich Digital Media.

