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Nur ein Blechschaden? Wenn es gekracht hat…
Es ist ein Problem, das alltäglich auf deutschen Straßen auftritt. Die Zeit für den Einkauf von Weihnachtsgeschenken oder des Sonntagsbratens im Supermarkt ist kurz. Im Supermarkt geht es genauso hektisch zu wie auf dem Parkplatz davor. Da ist es schnell passiert: Ein Parkrempler, der Fahrer verschätzt sich leicht, das andere Auto wird touchiert und es entstehen ein paar Kratzer am anderen Fahrzeug.
Erfahren Sie in diesem atrigaRATGEBER, was zu berücksichtigen ist, wenn es einmal gekracht hat.
Dr. Sven Mehlhorn ist Rechtsanwalt in der Vertragsanwaltskanzlei der atriga GmbH, Rechtsanwälte Dr. Schubert & Kollegen, mit Sitz in Gießen und Hanau. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und unterstützt die Mandanten der atriga GmbH bundesweit als Vertragsanwalt bei der Prozessführung.
Er berät und vertritt darüber hinaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen unternehmerischen Belangen, gemeinsam mit den Kollegen aus der Kanzlei. Das Spektrum reicht von der zivilrechtlichen bis hin zur steuerlichen bzw. strafrechtlichen Tätigkeit. Mandate werden in der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen überwiegend mit fachlich unterschiedlich besetzten Teams bearbeitet, so dass jedes Mandat von den jeweiligen Spezialisten in der Kanzlei betreut wird.
Weitere Informationen: www.kanzleias.de