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Verjährung zum 31.12.2024: Was jetzt zu beachten ist!
Verjährung ist ein stets wiederkehrendes Thema. Spätestens zum Jahresende geht es um die die Frage, wann ein Anspruch aus einer Forderung verjährt und wie die Verjährung noch verhindert werden kann.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 können in der Regel Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2021 stammen. Gleich ob Lieferant von Waren oder Anbieter von Dienstleistungen: Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Rechnungen pünktlich und vollständig zahlen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht durch den Eintritt der Verjährung unwiederbringlich verloren gehen, möchten wir Sie im aktuellen atrigaRATGEBER über die wichtigsten Aspekte der Verjährung informieren. Der Ratgeber soll Ihnen helfen, potenzielle Ansprüche zu identifizieren und rechtzeitig zu handeln.
Peter Pigetzki ist qualifizierte Person nach § 12 Abs. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise.
Seit 2017 ist er Teamleader Debt Collection. Zudem ist er als Ausbildungsbeauftragter für die Betreuung der Auszubildenden zuständig.
Christina Türk ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise, die sie seit 2017 bei atriga einbringt.
Seit 2019 ist sie Teamleader der atriga im Bereich Digital Media.