Skip to content
atrigaRATGEBER
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atrigaRATGEBER zum Thema.

Verjährung zum 31.12.2024: Was jetzt zu beachten ist!

Verjährung ist ein stets wiederkehrendes Thema. Spätestens zum Jahresende geht es um die die Frage, wann ein Anspruch aus einer Forderung verjährt und wie die Verjährung noch verhindert werden kann.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 können in der Regel Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2021 stammen. Gleich ob Lieferant von Waren oder Anbieter von Dienstleistungen: Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Rechnungen pünktlich und vollständig zahlen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht durch den Eintritt der Verjährung unwiederbringlich verloren gehen, möchten wir Sie im aktuellen atrigaRATGEBER über die wichtigsten Aspekte der Verjährung informieren. Der Ratgeber soll Ihnen helfen, potenzielle Ansprüche zu identifizieren und rechtzeitig zu handeln.

Autoren
Peter Pigetzki
Peter Pigetzki
Team Leader Debt Collection atriga GmbH, Langen

Peter Pigetzki ist qualifizierte Person nach § 12 Abs. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise.
Seit 2017 ist er Teamleader Debt Collection. Zudem ist er als Ausbildungsbeauftragter für die Betreuung der Auszubildenden zuständig.

Christina Türk
Christina Türk
Team Leader Digital Media atriga GmbH, Langen

Christina Türk ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise, die sie seit 2017 bei atriga einbringt.
Seit 2019 ist sie Teamleader der atriga im Bereich Digital Media.

atrigaRATGEBER Redaktion kontaktieren
An den Anfang scrollen
atriga GmbH
Pittlerstr. 47
63225 Langen
Deutschland
+49 (0)6103 3746-999
+49 (0)6103 3746-100
Kontakt