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Und sie bewegt sich doch – Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung
Sie ist bei Unternehmen besonders gefürchtet und bei Insolvenzverwaltern als „scharfe Waffe“ gleichsam beliebt: die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Geld, das ordnungsgemäß für erbrachte Leistungen gezahlt wurde, oft noch nach Jahren vom ursprünglichen Lieferanten (Gläubiger) zurückzuholen, um die sogenannte Insolvenzmasse zu mehren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis mit seiner Rechtsprechung über viele Jahre durch Vermutungstatbestände, Indizien und die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Insolvenzverwalter und zu Lasten der Wirtschaft geprägt. Seit Kurzem findet auf Seiten des BGH offenbar ein Umdenken zugunsten der Wirtschaft statt. Erfahren Sie im aktuellen atrigaRATGEBER, ob es sich dabei tatsächlich um eine – wie von manchen postuliert – Zeitenwende handelt und ob bzw. wie Sie gegebenenfalls davon profitieren können.
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.
Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.