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atriga Ratgeber
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atriga Ratgeber zum Thema.

Trotz Unterschrift kein Geld – wer will das schon

Verträge, die in mittleren oder größeren Unternehmen abgeschlossen werden, unterzeichnet nicht immer der Geschäftsführer. Oft wird von dritten, im Unternehmen beschäftigten Personen unterschrieben. In einigen Fällen entstehen dann später im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Forderungen Probleme, wenn die Verträge von Personen unterzeichnet wurden, bei denen unklar ist, ob diese hierzu überhaupt berechtigt und ermächtigt waren. Häufig wird der Einwand, dass eine Person keine Vollmacht besitze, genutzt, um gezielt Rechnungen betreffend „unliebsamer“ Leistungen nicht zu bezahlen. Lesen Sie nachfolgend, wer Verträge (wirksam) unterschreiben darf und was es mit „ppa.“, „i. A.“ und „i. V.“ auf sich hat.

Autoren
Sven Mehlhorn
Dr. Sven Mehlhorn
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dr. Schubert & Kollegen

Dr. Sven Mehlhorn ist Rechtsanwalt in der Vertragsanwaltskanzlei der atriga GmbH, Rechtsanwälte Dr. Schubert & Kollegen, mit Sitz in Gießen und Hanau. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und unterstützt die Mandanten der atriga GmbH bundesweit als Vertragsanwalt bei der Prozessführung.

Er berät und vertritt darüber hinaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen unternehmerischen Belangen, gemeinsam mit den Kollegen aus der Kanzlei. Das Spektrum reicht von der zivilrechtlichen bis hin zur steuerlichen bzw. strafrechtlichen Tätigkeit. Mandate werden in der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen überwiegend mit fachlich unterschiedlich besetzten Teams bearbeitet, so dass jedes Mandat von den jeweiligen Spezialisten in der Kanzlei betreut wird.

Weitere Informationen: www.kanzleias.de

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