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Teure Zeiten für Autofahrer: Die StVO-Novelle
Am 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die im Windschatten der aktuellen Corona-Pandemie schon beinahe unbemerkt umgesetzt wurde. Allerdings enthalten die Änderungen gravierende Verschärfungen für Verkehrsteilnehmer. Vereinfacht ausgedrückt besteht die neue Linie darin, wesentlich früher Fahrverbote auszusprechen und die Bußgelder spürbar anzuheben. Hier wird sich für Autofahrer in Zukunft sehr viel mehr der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anbieten, denn die Änderungen versprechen ins Kontor zu schlagen. Möglicherweise ist aber zumindest teilweise eine Abmilderung der neuen Strafen in Sicht.
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Dr. Sven Mehlhorn ist Rechtsanwalt in der Vertragsanwaltskanzlei der atriga GmbH, Rechtsanwälte Dr. Schubert & Kollegen, mit Sitz in Gießen und Hanau. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und unterstützt die Mandanten der atriga GmbH bundesweit als Vertragsanwalt bei der Prozessführung.
Er berät und vertritt darüber hinaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen unternehmerischen Belangen, gemeinsam mit den Kollegen aus der Kanzlei. Das Spektrum reicht von der zivilrechtlichen bis hin zur steuerlichen bzw. strafrechtlichen Tätigkeit. Mandate werden in der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen überwiegend mit fachlich unterschiedlich besetzten Teams bearbeitet, so dass jedes Mandat von den jeweiligen Spezialisten in der Kanzlei betreut wird.
Weitere Informationen: www.kanzleias.de