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Rechnung, Mahnung & Co.: Aber bitte richtig! (Teil 4)
Wie wird eine Rechnung richtig erstellt? Was kann bereits im Vorfeld der Rechnungsstellung schieflaufen? Von der Mär, drei Mal mahnen zu müssen – oder: Was sind die Voraussetzungen für Zahlungsverzug? Immer wieder kommt es zwischen den Vertragspartnern zu Missverständnissen hinsichtlich Fälligkeit und Zahlungsverzug, die bei Berücksichtigung weniger Aspekte im Vorfeld hätten vermieden werden können. Im ersten, zweiten und dritten Teil (über die vorstehenden Links einfach herunterladen) unserer atrigaRatgeber-Reihe „Rechnung, Mahnung & Co.: Aber bitte richtig!“ widmeten wir uns dem Begriff der Forderung, den vor Vertragsschluss zu berücksichtigenden Aspekten, der Rechnungsstruktur und dem Zahlungsziel.
In Teil vier erklären wir nun, was es mit den Begriffen Fälligkeit und Verzug im Einzelnen auf sich hat.
Head of Legal Services & Debt Collection
Syndikusanwalt Steffen Himer ist seit 2005 in der atriga Inkassoabteilung und zusätzlich in der Rechtsabteilung tätig, seit 2016 als deren Leiter. Seit 2010 ist er Prokurist der atriga.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat am Landgericht Limburg war er zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt. Zudem war Steffen Himer Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Er ist Mitglied der Arbeits- und Erfahrungskreise Datenschutz im BDIU e. V. und in der GDD e. V.
Assistant Head of Legal Services
Datenschutzbeauftragte
Kristin Pagnia ist seit Gründung des Unternehmens im Jahr 2003 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwältin, Assistant Head of Legal Services und Datenschutzbeauftragte tätig.
Kristin Pagnia studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt Rechtswissenschaften und beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Bereich Datenschutz. Sie ist Mitglied in den Arbeitskreisen Datenschutz des BDIU sowie der GDD und stellv. Vorsitzende des Arbeitskreises Datenschutz des BvCM. Seit 2019 ist Frau Pagnia zudem „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter IHK“.