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Paukenschlag im Widerrufsrecht
Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Mehlhorn, Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht, Gießen und Hanau.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. Mai 2023 meldet sich das höchste europäische Gericht zum Thema Verbraucherschutz zu Wort.
Die Konsequenzen sind erheblich, vor allem für Unternehmen, die unmittelbar nach Beauftragung durch einen Verbraucher tätig werden oder aber Aufträge vor Ort beim Verbraucher abschließen.
Lesen Sie nachfolgend im aktuellen atrigaRATGEBER, welchen Inhalt das Urteil mit welchen Auswirkungen hat.
Dr. Sven Mehlhorn ist Rechtsanwalt in der Vertragsanwaltskanzlei der atriga GmbH, Rechtsanwälte Dr. Schubert & Kollegen, mit Sitz in Gießen und Hanau. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und unterstützt die Mandanten der atriga GmbH bundesweit als Vertragsanwalt bei der Prozessführung.
Er berät und vertritt darüber hinaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen unternehmerischen Belangen, gemeinsam mit den Kollegen aus der Kanzlei. Das Spektrum reicht von der zivilrechtlichen bis hin zur steuerlichen bzw. strafrechtlichen Tätigkeit. Mandate werden in der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen überwiegend mit fachlich unterschiedlich besetzten Teams bearbeitet, so dass jedes Mandat von den jeweiligen Spezialisten in der Kanzlei betreut wird.
Weitere Informationen: www.kanzleias.de