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atrigaRATGEBER
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atrigaRATGEBER zum Thema.

KI-Einsatz in (kleineren) Unternehmen

Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Mehlhorn, Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht, Gießen und Hanau.
KI, oder besser Künstliche Intelligenz, ist bereits seit Jahren im Einsatz und in aller Munde. Inwieweit kann ein (kleineres) Unternehmen von ihr profitieren? Bei jeder Google-Abfrage, bei jedem Befehl an „Alexa“ oder „Siri“ greifen wir bereits heute selbstverständlich auf KI zurück, ohne dass uns dies immer bewusst wäre. Das gilt im Privaten wie im Geschäftlichen. Lesen Sie nachfolgend im aktuellen atrigaRATGEBER, inwieweit nun ein Unternehmen von KI profitieren kann.

Autoren
Sven Mehlhorn
Dr. Sven Mehlhorn
Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FeUW)

Herr Dr. Mehlhorn ist Rechtsanwalt in der Vertragsanwaltskanzlei der atriga GmbH, KMZP Rechtsanwälte GbR, mit Sitz in Gießen und Hanau. Er verfügt über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen und unterstützt die Mandanten der atriga GmbH bundesweit als Vertragsanwalt bei der Prozessführung. Er berät und vertritt darüber hinaus insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen unternehmerischen Belangen, gemeinsam mit den Kolleg:innen aus der Kanzlei. Das Spektrum reicht von der zivilrechtlichen bis hin zur steuerlichen bzw. strafrechtlichen Tätigkeit.

Mandate werden in der Kanzlei KMZP überwiegend mit fachlich unterschiedlich besetzten Teams bearbeitet, so dass jedes Mandat von den jeweiligen Spezialisten in der Kanzlei betreut wird.

Weitere Informationen: www.jurscan.de oder E-Mail an

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