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atriga Ratgeber
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atriga Ratgeber zum Thema.

Jetzt, wie jedes Jahr: Verjährungsgefahr!

Vor allem Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen sind in besonderem Maße darauf angewiesen, dass ihre Rechnungen pünktlich und vollständig beglichen werden. Das gilt in Zeiten der COVID-19-Pandemie mehr denn je. Insofern ist es mehr als misslich, wenn sich deren zahlungssäumige Kunden bei älteren Rechnungen auf die Verjährung der zugrunde liegenden Forderungen berufen und den Ausgleich verweigern. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 droht nun die Verjährung von Forderungen aus 2017.

Es gilt keine Zeit mehr zu verlieren und rechtzeitig zu prüfen, wann unbezahlte Forderungen entstanden sind und wie sie noch fristgerecht geltend zu machen sind.

Autoren
Steffen-Himer
Steffen Himer
Syndikusanwalt und Prokurist
Head of Legal Services & Debt Collection
atriga GmbH

Syndikusanwalt Steffen Himer ist seit 2005 in der atriga Inkassoabteilung und zusätzlich in der Rechtsabteilung tätig, seit 2016 als deren Leiter. Seit 2010 ist er Prokurist der atriga.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat am Landgericht Limburg war er zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt. Zudem war Steffen Himer Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Er ist Mitglied der Arbeits- und Erfahrungskreise Datenschutz im BDIU e. V. und in der GDD e. V.

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