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Gerichtliches Mahnverfahren: Ein Überblick
Welcher Unternehmer kennt es nicht: Trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung bleibt die gestellte Rechnung unbezahlt und auch auf kaufmännisches Mahnen reagiert der säumige Kunde nicht. Oft wird ein Rechtsdienstleister (Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt) mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung beauftragt.
Haben dessen Mahntätigkeiten auch keinen Erfolg, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob und wie der säumige Kunde dann noch zur Zahlung bewegt werden kann. In Betracht kommt insbesondere ein gerichtliches Mahnverfahren mit dem Ziel, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Mit diesem kann die offene Forderung zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.
Erfahren Sie im aktuellen atrigaRATGEBER, was dabei zu berücksichtigen ist.
Head of Legal Services & Debt Collection
Syndikusanwalt Steffen Himer ist seit 2005 in der atriga Inkassoabteilung und zusätzlich in der Rechtsabteilung tätig, seit 2016 als deren Leiter. Seit 2010 ist er Prokurist der atriga.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat am Landgericht Limburg war er zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt. Zudem war Steffen Himer Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Er ist Mitglied der Arbeits- und Erfahrungskreise Datenschutz im BDIU e. V. und in der GDD e. V.