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FAQ – Verjährungseintritt prüfen und vermeiden
Gleich ob Lieferant von Waren oder Anbieter von Dienstleistungen: Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Rechnungen pünktlich und vollständig zahlen. Nicht wirklich völlig überraschend dürfte sein, dass auch in diesem Jahr mit Ablauf des 31. Dezember 2023 Forderungen verjähren können, die aus dem Jahr 2020 stammen.
Insofern gilt es, rechtzeitig vor dem Jahresende zu prüfen, ob unbezahlte Forderungen vorliegen, deren Verjährung droht. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich die unverzügliche Einleitung sinnvoller Schritte.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (frequently asked questions – FAQ) zum Thema Verjährung finden Sie in diesem atrigaRATGEBER.
Christina Türk ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise, die sie seit 2017 bei atriga einbringt.
Seit 2019 ist sie Teamleader der atriga im Bereich Digital Media.
Peter Pigetzki ist qualifizierte Person nach § 12 Abs. 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und verfügt über eine langjährige Inkassoexpertise.
Seit 2017 ist er Teamleader Debt Collection. Zudem ist er als Ausbildungsbeauftragter für die Betreuung der Auszubildenden zuständig.