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Drastische Reform des Inkassorechts (Teil 2)
Zum Ende des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag eine grundlegende Reform des Inkassorechts beschlossen. Das sogenannte Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht wurde kurz vor Jahresschluss vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben einigen wenigen sinnvollen Erleichterungen bringt das neue Gesetz vor allem drastische Einbußen bei den Gebühren mit sich. Diese treffen alle Anbieter von Inkassodienstleistungen, neben Inkassounternehmen auch Rechtsanwälte.
Zunächst angedachte Verschärfungen, die auch Unternehmen als Gläubiger empfindlich getroffen hätten, wurden auf den letzten Metern verworfen. Erfahren Sie im aktuellen atrigaRATGEBER, was bereits jetzt gilt und auf was sich im Inkasso tätige Dienstleister sowie deren Auftraggeber vor allem mit Blick auf Oktober 2021 einstellen müssen.
Während sich Teil 1 des atrigaRATGEBER mit dem Gesetzgebungsverfahren und den gebührenrechtlichen Anpassungen befasste, behandelt nun Teil 2, weshalb Gläubiger zumindest teilweise aufatmen können und welche sonstigen Änderungen sich beispielsweise bei den Darlegungs- und Informationspflichten ergeben.
Head of Legal Services & Debt Collection
Syndikusanwalt Steffen Himer ist seit 2005 in der atriga Inkassoabteilung und zusätzlich in der Rechtsabteilung tätig, seit 2016 als deren Leiter. Seit 2010 ist er Prokurist der atriga.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat am Landgericht Limburg war er zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt. Zudem war Steffen Himer Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Er ist Mitglied der Arbeits- und Erfahrungskreise Datenschutz im BDIU e. V. und in der GDD e. V.