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Die Schuldrechtsreform 2022: Nicht nur ein digitales Update

Ein Gastbeitrag von Jonas Ruoff, Rechtsreferendar am Landgericht Darmstadt.
Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen des Lebens voran. Um dieser und anderen Entwicklungen nach rechtlichen Gesichtspunkten gerecht zu werden, ist am 01.01.2022 eine der wesentlichsten Änderungen des Schuldrechts in den letzten 20 Jahren in Kraft getreten.

Die Modernisierungsbestrebung des Schuldrechts basiert unter anderem auf der Umsetzung zweier europäischer Richtlinien, die das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarkts bezwecken. Durch eine angestrebte Vollharmonisierung des Vertragsrechts auf europäischer Ebene soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt verbessert werden.

Abseits davon wurden auch allgemeine Vorschriften des Kaufrechts reformiert. Schließlich ist die Position der Verbraucher gegenüber Unternehmen durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge verbessert worden.

Autoren
Jonas Ruoff
Jonas Ruoff
Rechtsreferendar am Landgericht Darmstadt

Jonas Ruoff ist Rechtsreferendar am Landgericht Darmstadt. Er war von 2011 bis 2021 in der Inkassoabteilung und zudem ab 2020 in der Rechtsabteilung der atriga GmbH tätig. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt im Internationalen Privatrecht sowie im Unternehmensrecht, arbeitete er für eine Großkanzlei aus dem Magic Circle im Bereich des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Seit Mai 2021 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Darmstadt.

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