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atriga Ratgeber
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atriga Ratgeber zum Thema.

Der 31.12. naht: Achtung, Verjährung!

Verjährung ist ein stets wiederkehrendes Thema. Spätestens zum Jahresende geht es um die die Frage, wann ein Anspruch aus einer Forderung verjährt und wie die Verjährung noch vermieden werden kann. Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 können in der Regel Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2016 stammen. Daher sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann Ihre unbezahlten Forderungen entstanden sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Verjährung finden Sie im aktuellen atrigaRatgeber.

Autoren
Carsten-Kohl
Carsten Kohl
Syndikusanwalt und Prokurist
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
atriga GmbH

Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.

Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.

Steffen-Himer
Steffen Himer
Syndikusanwalt und Prokurist
Head of Legal Services & Debt Collection
atriga GmbH

Syndikusanwalt Steffen Himer ist seit 2005 in der atriga Inkassoabteilung und zusätzlich in der Rechtsabteilung tätig, seit 2016 als deren Leiter. Seit 2010 ist er Prokurist der atriga.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat am Landgericht Limburg war er zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht beschäftigt. Zudem war Steffen Himer Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Er ist Mitglied der Arbeits- und Erfahrungskreise Datenschutz im BDIU e. V. und in der GDD e. V.

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