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Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

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Daumen hoch und Deal? – Emojis im Rechtsverkehr

Was früher mit Handschlag oder bestenfalls einem schriftlichen Vertrag besiegelt wurde, kann heute schneller passieren, als man denkt: zum Beispiel mit einem Emoji. Ein Urteil aus Kanada von 2023 zeigte bereits, dass ein scheinbar harmloser „Daumen hoch“ im Geschäftsverkehr als verbindliche Zustimmung zu einem Vertragsschluss gewertet werden kann.

Emojis sind längst nicht mehr nur eine lockere Geste oder Spielerei, sondern können unter Umständen rechtliches Gewicht haben. Wer im Business-Chat Emojis nutzt bzw. empfängt, sollte sich darüber im Klaren sein, wie der folgende aktuelle Fall aus Deutschland zeigt.

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Autoren
Carsten-Kohl
Carsten Kohl
Syndikusanwalt und Prokurist
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
atriga GmbH

Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.

Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.

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