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Lesen Sie den atrigaRATGEBER zum Thema.
Corona: Re-Update Arbeitsschutz und Insolvenzen
Im atrigaRATGEBER aus dem Monat April 2020 wiesen wir auf die neuen Regelungen zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie hin. Auch wenn sich die Situation seither weiter entspannt hat und nunmehr zum Alltag gehört, kann von Entwarnung keinesfalls die Rede sein. Zuletzt waren wieder ansteigende Infektionszahlen zu registrieren, wenngleich oft lokal begrenzt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, auch weiterhin verschärfte Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz einhalten zu müssen. Die Bundesregierung hat die Arbeitsschutzstandards zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus jüngst durch eine neue Arbeitsschutzregel konkretisiert. Weiterhin hat der Gesetzgeber die Corona-bedingten Regelungen zur Insolvenzantragspflicht verlängert.
Mit diesem atrigaRATGEBER geben wir einen Überblick über die konkretisierten Regeln zum Infektionsschutz und erläutern im Anschluss die Konsequenzen der andauernden insolvenzrechtlichen Erleichterungen.
Head of Insolvency
Sebastian Waffenschmidt ist seit 2009 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt unter anderem für den Insolvenzbereich zuständig.
Sebastian Waffenschmidt studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Universität Siena (Italien) Rechtswissenschaften. Er ist ausgebildeter Mediator und war im Rahmen seiner ursprünglich selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit viele Jahre als Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. tätig.
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.
Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.