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atriga Ratgeber
Forderungsmanagement auf den Punkt gebracht

Lesen Sie den atriga Ratgeber zum Thema.

„Alle Jahre wieder kommt…“ – die Verjährung

Sobald in den Supermärkten die Regale wieder mit Lebkuchen und Spekulatius gefüllt sind und die Gedanken damit in Richtung Weihnachten und den Jahreswechsel gelenkt werden, beginnen sich die Juristen wieder verstärkt mit demjenigen Thema zu beschäftigen, welches – wie das Christuskind im Lied von Johann Wilhelm Hey – alle Jahre wieder kommt – der Verjährung. Es gilt dann zu prüfen, welche Forderungen mit Ablauf des 31. Dezember 2022 verjähren und wie die Verjährung gegebenenfalls vermieden werden kann. Aber nicht nur Juristen müssen sich alljährlich mit diesem Thema beschäftigen.

Auch Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen sollten Ihre offenen Forderungsbestände rechtzeitig vor dem Jahresende mithilfe des atrigaRatgebers dahingehend prüfen, ob dort möglicherweise ältere Posten schlummern, die zum Jahresende zu verjähren drohen. Denn noch bleibt Zeit, mit geeigneten Maßnahmen eine drohende Verjährung zu verhindern. Zudem beantwortet der aktuelle atrigaRatgeber häufig gestellte Fragen zum Thema Verjährung.

Autoren
Carsten-Kohl
Carsten Kohl
Syndikusanwalt und Prokurist
Assistant Head of Legal Services & Dept Collection
atriga GmbH

Carsten Kohl ist seit 2006 bei der atriga GmbH beschäftigt und dort als Syndikusanwalt und Assistant Head of Legal Services & Debt Collection tätig.

Carsten Kohl studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Neben seinen diversen juristischen Aufgaben ist Herr Kohl aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse einer der zentralen Ansprechpartner der Key Account Mandanten der atriga.

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